Erstausbildung

Erstausbildung zur Herstellung von Chancengleichheit Inhaftierter beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach der Entlassung.
Junge Inhaftierte beginnen eine Erstausbildung im Vollzug oder setzen eine vor der Haft begonnene Ausbildung fort. Der Einstieg in die Maßnahmen ist lehrjahresübergreifend und variabel, das heißt, geeignete Inhaftierte können zu jedem Zeitpunkt in die Maßnahme einsteigen und Lehrlinge verschiedener Lehrjahre werden pro Gewerk gemeinsam ausgebildet. Leistungsunterschiede werden durch Binnendifferenzierung und durch Förderangebote ausgeglichen. Inhaftierte, deren Eignung für eine Lehrausbildung nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, werden über einen angemessenen Zeitraum erprobt.

Wird ein Inhaftierter vor Ausbildungsende entlassen, wird er vom Maßnahmeträger dabei zu unterstützt, die Ausbildung unter Beteiligung von regionalen Sozialpartnern (Arbeitsagentur, regionale Vermittlungsstellen, Partnern des Projektverbundes Haftvermeidung durch soziale Integration) außerhalb des Vollzuges fortzusetzen. Damit wird ein wichtiger Beitrag für die Resozialisierung und Integration junger Haftentlassener in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt geleistet. Die Ausbildung erfolgt im Dualen System und endet für folgende Berufe mit der Prüfung vor der jeweiligen zuständigen Stelle:

  • Hochbaufacharbeiter
  • Hochbaufachwerker (Reha)
  • Tischler
  • Fachpraktiker für Holzverarbeitung (Reha)
  • Fachpraktiker für Maler/Lackierer (Schwerpunkt Gestaltung und Instandsetzung)
  • Maurer
Die Maßnahmen/Projekte werden durch das Landes Brandenburg gefördert.

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